Versicherungsschutz (Motorräder)
Für Ihr Motorrad besteht eine unbegrenzte Haftpflichtversicherung (Personenschäden bis EUR 3,8 Millionen). Außerdem besteht eine Teilkaskoversicherung gegen Feuer-, Diebstahl-,Glasbruch- und Wildschäden mit einer Selbstbeteiligung von
- EUR 1.500,- Gruppe 1-3
- EUR 2.500,- Gruppe 4-10.
Für Schäden am Mietfahrzeug ist pro Schadensfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von
- EUR 1.500,- Gruppe 1-3
- EUR 2.500,- Gruppe 4-10
zu entrichten.
Trotz Vollkaskoversicherung haftet der Mieter für Reifenschäden und Abschleppkosten sowie bei Verstößen gegen § 11 der Vertragsbedingungen.
Reduzierung der Selbstbeteiligung
Für Ihr Motorrad kann die Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschäden auf EUR 350,- je Schadensereignis reduziert werden. Die Kosten betragen
- EUR 10,- (Gruppe 0)
- EUR 15,- (Gruppe 1-3)
- EUR 20,- (Gruppe 4-5)
- EUR 25,- (Gruppe 6-10)
je angefangenem Miettag (1 Miettag = 24 Std.). Die Versicherung muss vor Fahrtantritt abgeschlossen werden. Die Selbstbeteiligung Reduzierung ist ab einer Mindestmietzeit von 3 Tage möglich. Davon unberührt bleibt die Selbstbeteiligung bei Diebstahlschäden (Teilkasko).
Abschlepp- und Bergungskosten, sowie evtl. Kosten für die Fahrzeugrückführung zur Mietstation trägt in jedem Fall der Mieter.